
Mit Inkrafttreten der neuen Geschäftseinteilung am 1. Juli 2022 sind die Zuständigkeiten für die Bundesanstalt Mauthausen Memorial, die Kriegs- und Opfergräberfürsorge, sowie das Traditionswesen des Innenministeriums mit dem Polizeimuseum in der neuen Abteilung III/S/3 „Historische Angelegenheiten“ vereint worden. Die Abteilung wird vom Historiker & Politologen Stephan Mlczoch, BA BA MSc geleitet.
Im Gedenkstättengesetz ist die Aufsicht des Innenministeriums über die 2017 ausgegliederte Bundesanstalt Mauthausen Memorial geregelt, sowie die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen, die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Bundesanstalt und die Gebarung der Bundesanstalt festgeschrieben. In jüngster Vergangenheit wurde mit der Begleitung des Ankaufs von Grundstücken des ehemaligen Außenlagers Gusen durch die Republik Österreich der Grundstein für die Erweiterung und Neugestaltung der bestehenden KZ-Gedenkstätte Gusen gelegt. Das Bundesministerium für Inneres stellt weiters den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz des Kuratoriums (Aufsichtsrat) des Mauthausen Memorials. Diese Funktionen werden von Sektionschef Dr. Mathias Vogl, sowie Abteilungsleiter Stephan Mlczoch ausgeübt.
In Angelegenheiten der Kriegs- und Opfergräberfürsorge ist das Bundesministerium für Inneres die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde. Aus Staatsverträgen und einfachgesetzlichen Regelungen ergibt sich für die Republik Österreich die Verpflichtung, Kriegsgräber im Sinne der BGBl. Nr. 175/1948 und 176/1948 sowie Kriegsdenkmäler, die diesen gleichzusetzen sind, dauernd und würdig zu erhalten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Kriegs- und Opfergräberanlagen aller Nationen und Konfessionen auf österreichischem Bundesgebiet, die in beiden Weltkriegen als Angehörige der bewaffneten Mächte und Streitkräfte, als Kriegsgefangene oder Zivilinternierte, als Zwangsarbeiter oder Häftlinge in Konzentrationslagern starben. Die Erhaltungsmaßnahmen für rund 800 Kriegs- und Opfergräberanlagen der beiden Weltkriege in Österreich werden nach dem Subsidiaritätsprinzip in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Bundesländer wahrgenommen. Dabei wird das Zusammenwirken zwischen staatlicher und privater Fürsorge vom Innenministerium koordiniert. In diesem Zusammenhang erstrecken sich die Arbeitsschwerpunkte ausgehend vom baulichen Erhalt und der Pflege dieser Grabanlagen bis hin zu deren historischer Aufarbeitung und Kontextualisierung, um ein zeitgemäßes Erinnern und Gedenken zu ermöglichen.
Unter Traditionspflege ist ein der Zeit angepasstes und nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen interpretiertes Verständnis der eigenen Tradition zu verstehen. Zu den zentralen Agenden der Traditionspflege des Innenressorts gehören die interne und externe Sichtbarmachung und Erforschung der eigenen polizeigeschichtlichen Vergangenheit. Ab dem Jahr 2028 wird dem künftigen „Museum des Inneren“ am Wiener Schottenring 14 erstmals die Geschichte und Gegenwart von Innenministerium und Polizei in einem modernen und öffentlich zugänglichen Rahmen präsentiert.