„Intergerichtlicher Dialog über das Zusammenspiel von Klimawandel und Menschenrechte“ (Workshop 17. April 2026)
The workshop „Inter-Judicial Dialogue on Climate Change and Human Rights“ will examine how the ECtHR and IACtHR address climate change as a human rights issue, comparing their legal principles and approaches.
Die sich beschleunigenden Auswirkungen des Klimawandels – wie extreme Wetterereignisse, der Anstieg des Meeresspiegels und Ressourcenknappheit - bedrohen grundlegende Rechte unmittelbar, darunter das Recht auf Leben, Gesundheit, Privatsphäre, Zugang zu Wasser und eine intakte Umwelt. In Reaktion darauf schlagen Gerichte weltweit zunehmend Brücken zwischen klimabezogenen Fragen und Menschenrechtsschutz, um ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen zu fördern.
Im Zuge der geplanten Konferenz wird untersucht, wie der EGMR und der IACtHR den Klimawandel als menschenrechtliches Thema behandeln, wobei die jeweiligen Rechtsgrundlagen und Ansätze miteinander verglichen werden.
Die eintägige Konferenz wird in drei thematische Panels gegliedert, gefolgt von einer moderierten Diskussionsrunde und einem abschließenden Kommentar. Die Panels werden von ausgewiesenen Expert:innen auf dem jeweiligen Fachgebiet besetzt.
Projektverantwortliche
Maurer Melanie Dr.in - Universität Wien – Institut für Staats- und Verwaltungsrecht