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Gemäß Kuratoriumsbeschluss unter Vorsitz von Bundeskanzler Dr. Wolfgang SCHÜSSEL vom 20. 12. 2004 des damals bestehenden Österreichischen Versöhnungsfonds wurde die Schaffung des Zukunftsfonds der Republik Österreich angeregt.
Das diesbezügliche Bundesgesetz ist am 20. Dezember 2005 in Kraft getreten (BGBl I 146/2005).